So können wir in aller Ruhe zunächst brennende Fragen ansprechen und die weitere Vorgehensweise klären.
Grundsätzlich müssen Architektenleistungen nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure abgerechnet werden.
Weil sich die Kosten für ein Projekt aber nicht beziffern lassen bevor überhaupt ein Entwurf gemacht wurde und weil vielleicht auch Sie sich nicht sofort festlegen wollen, hat es sich bewährt, zunächst den Aufwand auf Zeit- und Materialnachweis abzurechnen. Damit Sie immer auf dem Stand der Dinge sind, schicken wir Ihnen unseren Stundenzettel per e-mail und räumen Ihnen die Möglichkeit ein, relativ kurzfristig unser Engagement für Sie zu stoppen. Für Aufwand bis 450,- € fällt zusätzlich eine Büropauschale zur Deckung unserer Nebenkosten an. Wenn ein Architektenvertrag auf der Basis der HOAI geschlossen wird, verrechnen wir bereits angefallenen Zeitaufwand, es sei denn, es handelt sich um besondere Leistungen, wie sie in der HOAI beschrieben ohnehin gesondert nach Zeitaufwand abgerechnet werden.
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